Azubi (nicht) bestanden – und jetzt?

Shownotes

Die Abschlussprüfung ist geschafft – oder eben nicht. Doch gerade rund um das Prüfungsende passieren in vielen Betrieben vermeidbare Fehler mit erheblichen rechtlichen Folgen. Wir erklären, worauf Ausbilderinnen und Ausbilder in beiden Fällen achten müssen.

Darum geht’s in dieser Folge:

• Wann eine Ausbildung bei bestandener Abschlussprüfung tatsächlich endet • Warum schon wenige Stunden Weiterarbeit zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen können • Was bei der Übernahme von Auszubildenden zu beachten ist • Welche Rechte Auszubildende bei Nichtbestehen oder Nichtteilnahme an der Prüfung haben • Wie der gesetzliche Verlängerungsanspruch funktioniert • Wie Ausbilderinnen und Ausbilder durchgefallene Auszubildende gezielt beim nächsten Prüfungsanlauf unterstützen können

Genannte Links & Ressourcen:

• Informationen zur Akteneinsicht bei Prüfungen der IHK • Prüfungsvorbereitungsmaterialien:

Wer's genau wissen will, schaut ins Gesetz: Ausbildungsende: § 21 Abs. 2 BBiG Weiterbeschäftigung: § 24 BBiG Verlängerungsanspruch: § 21 Abs. 3 BBiG

Wir freuen uns über Ihr Feedback an ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de.

Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf.

Konzept, Faktenprüfung und Endabnahme liegen bei der IHK. Künstliche Intelligenz dient uns als Werkzeug, um unsere Themen in Dialogform zu bringen und zu vertonen.

Transkript anzeigen

00:00:00: Kann aus einem bestandenen Azubi ungewollt ein unbefristeter Mitarbeiter werden?

00:00:04: Und

00:00:05: was gilt, wenn der Azubi durchfällt?

00:00:07: Das klären wir heute.

00:00:22: Hallo und herzlich willkommen!

00:00:24: Ich bin Nina...

00:00:25: ...und ich Marco.

00:00:26: Heute im Fokus: IHK-Prüfung bestanden oder durchgefallen.

00:00:31: Was muss man als IHK-Ausbilder, Ausbilderin in beiden Fällen jetzt unbedingt beachten?

00:00:37: Fangen wir an mit: Prüfung bestanden.

00:00:40: Okay, Marco, stell dir folgenden Fall vor!

00:00:43: Der Ausbildungsvertrag läuft bis Ende August – der Azubi hat im Juli seine letzte Prüfungen und besteht.

00:00:50: Er kommt zurück in den Betrieb.

00:00:51: alle gratulieren und dann arbeitet er noch vier Stunden.

00:00:55: die Ausbilderin freut sich über den engagierten Azubis.

00:00:58: Hat sie jetzt alles richtig gemacht oder gerade einen teuren Fehler begangen?

00:01:03: Ich denke,

00:01:05: alles richtig!

00:01:07: Schließlich läuft der Ausbildungsvertrag ja noch bis Ende August.

00:01:10: Ein Zeugnis hat der Azubi noch nicht, also kein Problem.

00:01:14: aber, wenn du so fragst, stimmt das vermutlich nicht so ganz, richtig?

00:01:20: Das sehen wir.

00:01:21: wie immer erst später. Klären wir erst mal, wann die Ausbildung eigentlich endet.

00:01:26: Klar.

00:01:27: Grundsätzlich endet die Ausbildung mit dem Datum im Vertrag – in unserem Fall wäre das Ende August.

00:01:33: Da das Ausbildungsziel ja die bestandene Prüfung ist, endet die Ausbildung bereits, wenn der Azubi dieses Ziel erreicht also die Prüfungen besteht.

00:01:41: Im Beispiel also bereits am Prüfungstag im Juli und zwar gesetzlich in der Sekunde, in der der Prüfungsausschuss sagt: "Bestanden."

00:01:50: Also, nicht erst mit Vertragsende.

00:01:52: Nicht erst mit dem gedruckten Zeugnis.

00:01:54: Halt

00:01:54: Stop!

00:01:55: Noch mal!

00:01:56: Heißt das?

00:01:57: Besteht der Azubi also beispielsweise um zehn Uhr, ist er dann in der Minute danach bereits kein Azubi mehr?

00:02:05: Exakt!

00:02:06: Da verläuft eine messerscharfe Linie.

00:02:09: Okay,da lag ich mit dem Ausbildungsende ja schon mal falsch, aber egal.

00:02:13: Schließlich hat der Azubi ja nur kurz, also vier Stunden gearbeitet und einen neuen Vertrag gab es ja auch nicht.

00:02:20: Ja, könnte man denken.

00:02:22: Und genau das kann teuer werden!

00:02:24: Weiß der Chef nämlich vom bestandenen Abschluss und lässt den Ex-Azubi trotzdem einfach weiterarbeiten,

00:02:30: gilt das rechtlich als Festanstellung – und zwar: Vollzeit, unbefristet und ohne Probezeit.

00:02:37: Und bei einem Betrieb mit zusammengerechnet mehr als zehn Vollzeitmitarbeitern greift dann auch noch sofort der volle Kündigungsschutz.

00:02:46: Da ist da nichts mehr mit "nur kurz gearbeitet"... Das ist dann ein Mitarbeiter, den der Betrieb so leicht nicht mehr los wird.

00:02:52: Echt

00:02:52: jetzt ganz ohne jeden Vertragsschluss?

00:02:55: Ja, steht so im Gesetz und deshalb kann der Betrieb nicht argumentieren, wir haben doch keinen Vertrag!

00:03:00: Und wenn der Chef jetzt in Urlaub war und von all dem gar nichts wusste?

00:03:05: Egal, es reicht, wenn der Ausbilder Bescheid weiß und den Ex-Azubi arbeiten lässt.

00:03:10: Der Arbeitgeber kann sich da nicht darauf berufen, dass er oder die Personalabteilung von nichts wussten

00:03:15: Auch wenn die Ausbilderin das Gesetz nicht kannte.

00:03:18: Ja, Unwissenheit schützt nicht.

00:03:21: Und damit kommen wir zu unserem Fall zurück?

00:03:24: Genau und dein Tipp war falsch!

00:03:28: Weil die Ausbilderin wusste, dass der Azubi bestanden hat und ihn weiterarbeiten ließ, kann er sich jetzt über einen unbefristeten Arbeitsvertrag freuen, obwohl er nur vier Stunden weitergearbeitet hat.

00:03:40: Okay, also doch ein teurer Fehler der Ausbilderin.

00:03:43: Was hätte die Ausbilderin, der Betrieb jetzt besser machen müssen?

00:03:47: Die

00:03:47: saubere Lösung wäre gewesen, vorher entscheiden ob der Azubi übernommen werden soll und das mit ihm vorab schriftlich vereinbaren oder ihn nach bestandener Prüfung eben nicht weiterarbeiten zu lassen.

00:03:59: Also nicht!

00:04:00: "Arbeite heute mal weiter den Vertrag machen wir morgen."

00:04:04: Bitte nicht!

00:04:05: Der Vertrag muss fertig sein, bevor er weiterarbeitet und sei es auch noch so kurz – Nicht danach, nicht am nächsten Tag.

00:04:12: Kann ich mir denn schon vor der Prüfung einen guten Azubi als Mitarbeiter sichern?

00:04:17: Klar, das geht und macht auch absolut Sinn.

00:04:20: Aber wichtig!

00:04:21: Den Anschlussvertrag darfst du frühestens sechs Monate vor dem offiziellen Ende der Ausbildung unterschreiben.

00:04:28: Alles, was du davor vereinbarst, ist rechtlich unwirksam.

00:04:32: Fassen wir zusammen: Erstens Die Ausbildung ist am Prüfungstag sofort zu Ende, wenn der Azubi die Prüfungen bestanden hat.

00:04:40: Zweitens: Wen der Betrieb danach ohne schriftlichen Vertrag weiterarbeiten lässt, ist fest angestellt.

00:04:47: Daher immer erst schriftlich regeln, dann weiterarbeiten lassen.

00:04:51: Drittens:

00:04:52: wer gute Azubis halten will kann den neuen Vertrag schon sechs Monate vor der Prüfung eintüten.

00:04:58: Unser

00:04:58: praktischer Tipp: Klären Sie spätestens sechs Monate vor Ausbildungsende, ob Sie den Azubi übernehmen wollen und regen Sie das vertraglich mit ihm.

00:05:07: Ansonsten schicken Sie den Ex-Azubi wieder nach Hause.

00:05:10: Natürlich erst, nachdem Sie ihn zur Prüfung gratuliert

00:05:13: haben.

00:05:16: Damit sind wir beim zweiten Fall – der Azubi vergeigt die Prüfungen!

00:05:20: Was dann zu beachten ist?

00:05:21: Habe ich mit unserem Experten Lennart vor der Sendung besprochen….

00:05:36: Grundsätzlich ist mit Vertragsende Schluss.

00:05:39: Unternimmt der Azubi nichts, endet die Ausbildung also ganz normal mit dem Vertrag.

00:05:43: Aber das Gesetz sieht genau für solche Fälle einen neuen Prüfungsablauf

00:05:47: vor

00:05:48: und dafür gibt es den Verlängerungsanspruch.

00:05:51: Wichtig ist Die Verlängerung kommt nicht automatisch.

00:05:55: Der Zubi muss sie selbst verlangen Und zwar vor Vertragslände.

00:05:59: Muss der

00:05:59: Betrieb da nicht zustimmen?

00:06:01: Immerhin ist das ja eine Vertragverlängerung

00:06:03: Eben nicht.

00:06:04: Das ist eine typische Fehlannahme.

00:06:06: Wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Azugge die Verlängerung verlangt, wird sie wirksam.

00:06:11: Automatisch auch ohne Einverständnis des Betriebes.

00:06:15: Steht so ein Gesetz!

00:06:15: Der Betrieb hat kein Vetorecht.

00:06:17: Er muss die Verlängerung beachten und der Kammer schriftlich

00:06:20: mitteilen.".

00:06:21: Ich habe jetzt gehört das soll immer gelten sogar dann wenn der Azubi wegen eines Täuschungsversuchs durchfällt oder einfach gar nicht zur Prüfung erscheint zum Beispiel wegen Krankheit.

00:06:31: Stimmt das?

00:06:32: Also kann der Betrieb da nicht sagen bis er selbst schuld.

00:06:35: Deshalb verlängern wir nicht.

00:06:38: Nein, kann er nicht!

00:06:39: Und genau das überrascht viele Ausbilder.

00:06:42: Für den Verlängerungsanspruch spielt der Grund des Nicht-Bestehens nämlich keine Rolle.

00:06:47: Entscheidend ist allein dass die Prüfung nicht bestanden beziehungsweise nicht abgelegt wurde.

00:06:52: Egal warum.

00:06:53: Dann kann der Azubi immer Verlängerin verlangen.

00:06:55: Aber warum?

00:06:56: Das... Ist doch ungerecht.

00:06:58: Warum regelt der Gesetzgeber sowas?

00:07:00: Der Gedanke dahinter ist eigentlich ziemlich naheliegend.

00:07:03: Der Azubi soll die Prüfung möglichst im nächsten Anlauf bestehen.

00:07:06: Und das klappt eben am besten aus einer Ausbildung, im bisherigen Betrieb heraus.

00:07:11: Genau deshalb bekommt er die Möglichkeit für einen neuen Anlauf.

00:07:14: Die Verlängerung soll also den Azubi nicht sozial absichern sondern den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ermöglichen.

00:07:22: Hm, verstehe... und was bedeutet das konkret für den Ausbildungsalltag?

00:07:26: Die Ausbildung läuft ganz normal weiter mit der bisherigen Vergütung, mit den üblichen Pflichten und vor allem mit einem klaren Ziel, das Bestehen der Prüfung im nächsten Anlauf.

00:07:37: Und wie lange läuft es dann weiter?

00:07:39: Die Verlängerung läuft bis zur nächsten Prüfungen.

00:07:42: Scheitert der Azubi dann erneut kann er noch einmal Verlängerung verlangen.

00:07:45: Spätestens nach einem Jahr ist aber endgültig Schluss.

00:07:49: Rechtlich ist die Lage klar!

00:07:51: Aber was mache ich jetzt mit einem demotivierten Azubi?

00:07:54: Wenn ich Angst habe dass das auch beim nächsten Mal nichts wird...

00:07:58: Versuch zunächst diese Situation aus seiner Sicht zu verstehen.

00:08:02: Der Azubi hat gerade vor aller Augen versagt und oft sieht absolute Demotivation von außen wie Faulheit aus.

00:08:10: Er ist aber innerlich eher eine Mischung aus Scham, Frustrationen und massiver Versagensangst.

00:08:17: Da muss man den Azubi aufbauen und klar machen das ist kein Beinbruch du kannst die Prüfungen ja wiederholen sogar zweimal.

00:08:23: deswegen setzt euch zusammen mach klar du hast die Verlängerung gewollt.

00:08:27: Also geben wir das jetzt systematisch gemeinsam an, so dass es beim nächsten Mal garantiert klappt.

00:08:32: Schaut am besten gemeinsam bei der IHK in die Prüfungsarbeiten und zu sehen woran es gelegen hat!

00:08:39: Das Ganze nennt sich Akteneinsicht.

00:08:41: Okay und dann?

00:08:43: Setzt alles auf eine optimale Prüfungvorbereitung Und ganz wichtig bricht das Training in winzige Wochenziele herunter.

00:08:50: Das gibt schnell kleine Erfolgserlebnisse und baut Blockaden ab Wo man Vorbereitungsmaterial dafür in Hülle und Fülle findet, zeigen wir den Show notes.

00:08:59: So ich fasse jetzt das Wichtigste nochmal zusammen.

00:09:01: Erstens bei Nicht-Bestehen oder nicht Teilnahme kann der Azubi eine Verlängerung verlangen.

00:09:07: Zweitens die Verlangerung läuft dann automatisch bis zum nächsten Prüfungstermin.

00:09:12: bei gleicher Vergütung fällt er Azubi da.

00:09:14: dann erneut durchläuft das ganze Spiel noch mal aber nach insgesamt einem Jahr ist dann endgültig Schluss.

00:09:21: Und schließlich

00:09:22: drittens Der Betrieb muss nicht zustimmen.

00:09:25: Er muss die Verlängerung aber, wie jede Vertragsänderung der IHK schriftlich mitteilen.

00:09:30: Unser abschließender Tipp kümmern Sie sich um den durchgefallenen Azubi so intensiv wie sie nur können!

00:09:35: So machen Sie den nächsten Anlauf zu einem gemeinsamen Erfolg und vermeiden eine weitere Verlängerung.

00:09:42: Kleiner Hinweis noch – unsere Dialoge & Stimmen sind zu einhundert Prozent KI. Die Inhalte aber natürlich von der IHHK gecheckt.

00:09:51: Das IHK-Ausbilder Update ist ein Podcast der IHKA Düsseldorf.

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