Ausbildungsvergütung - wann und wieviel?
Shownotes
Die Ausbildungsvergütung wirkt auf den ersten Blick klar geregelt. Doch Betriebe können schnell danebenliegen, wenn sie nur auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung schauen. In dieser Folge erklären wir, worauf es bei der angemessenen Vergütung ankommt und wann das Geld spätestens auf dem Konto des Azubis sein muss.
Darum geht’s in dieser Folge: · Warum die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nicht der richtige Maßstab ist · Weshalb die Branche des Betriebs für die Höhe der Ausbildungsvergütung entscheidend ist · Welche Rolle Tarifverträge auch für nicht tarifgebundene Betriebe spielen · Warum nicht tarifgebundene Betriebe mindestens 80 Prozent des maßgeblichen Tarifs zahlen müssen · Was ein sachnächster Tarifvertrag ist, wenn es keinen eigenen Branchentarif gibt · Welche Folgen eine unangemessene Vergütung haben kann · Wann die Ausbildungsvergütung spätestens auf dem Konto der Auszubildenden sein muss
So steht's im Gesetz::
- Höhe der Ausbildungsvergütung: § 17 BBiG
- Zahlungsfrist: § 18 Abs. 2 BBiG
Zum Nachlesen: https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/ausbildungsverguetung-2596732
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Transkript anzeigen
00:00:00: Warum kann ein Betrieb nicht einfach die Mindestausbildungsvergütung zahlen?
00:00:03: Und wann genau muss das Geld eigentlich auf dem Konto vom Azubi sein?
00:00:08: Genau das klären wir in dieser Folge.
00:00:17: Alle zwei Wochen, kompakt verständlich und auf den Punkt Hallo und herzlich willkommen!
00:00:26: Ich bin Nina...
00:00:26: ...und ich Marco.
00:00:28: Heute reden wir über Geld Zunächst über ein Fehler, der Betriebe teuer treffen kann.
00:00:34: Denn wer nur auf die Mindestausbildungsvergütung schaut, liegt schnell daneben und später klären wir bis wann das Geld beim Azubi sein
00:00:42: muss.".
00:00:43: Dann lass uns das mit der Ausbildungs- vergütung mal an einem typischen Fall durchspielen!
00:00:48: Ein Betrieb reicht einen Ausbildungvertrag bei der IHK ein – Der Betrieb ist nicht tarifgebunden.
00:00:54: Die Vergütung entspricht exakt der gesetzlichen Mindestaussbildung Vergütungen.
00:00:58: Doch die IHK sagt, stopp!
00:01:00: Der Vertrag kann so nicht eingetragen werden.
00:01:03: Die Vergütung ist zu
00:01:04: niedrig.".
00:01:05: Da fragst du dich als Betrieb natürlich – Hä?
00:01:07: Was will die Ihk denn jetzt
00:01:09: noch?!
00:01:09: Azubi und Chef sind sich einig das gesetzliche Minimum ist erfüllt.
00:01:14: also wo es jetzt das Problem?
00:01:16: Das
00:01:16: versteht man erst wenn man sich anschaut woraus sich die Höhe der Vergütungen eigentlich genau berechnet.
00:01:22: Das Gesetz sagt nämlich im ersten Schritt nur ….
00:01:27: Und für diese Angemessenheit kommt es gar nicht auf den konkreten Ausbildungsberuf an.
00:01:32: Sondern?
00:01:33: Sondern auf die Branche, in der dein Betrieb ausbildet!
00:01:36: Okay
00:01:36: und woher weiß ich jetzt was in meiner Branche als angemessen gilt?
00:01:41: Ganz einfach du schaust dir an was die Brange selbst festgelegt hat.
00:01:46: Der wichtigste Maßstab quasi deinen Kompass sind die Tarifverträge Denn da haben Arbeitgeber und Gewerkschaften die Vergütung ja schon hart miteinander ausgehandelt.
00:01:55: Ah
00:01:55: verstehe Da weiß man also, okay das ist ein fairer Deal.
00:01:59: beide Seiten haben zugestimmt.
00:02:02: Exakt und genau deshalb orientieren sich auch die Gerichte an diesen Tarifen wenn sie am Ende klären müssen was eine angemessene Ausbildungsvergütung ist.
00:02:10: Okay
00:02:11: leuchtet ein Wenn ich als Betrieb tarifgebunden bin zahle natürlich Tarif.
00:02:16: oder eben wenn der Tarifvertrag allgemein verbindlich ist wie in der Gastronomie zum Beispiel da gibt es dann keinen Spielraum nach unten.
00:02:24: aber Was habe ich denn als nicht tarifgebundener Betrieb jetzt mit so einem Tarifvertrag am Hut?
00:02:30: Wie gesagt, sie dienen den Gerichten als Kompass.
00:02:33: Sie geben damit auch den nicht-tarif gebundenen Betrieben die Richtung vor.
00:02:37: Der große Unterschied ist nur ohne Tarifbindung musst du nicht den vollen Tarif zahlen aber eben mindestens achtzig Prozent davon sagt das Gesetz.
00:02:46: heißt wenn der Tarif sagt ein tausend Euro Ausbildungsvergütung muss sich mindestens Achthundert Euro zahlen Richtig?
00:02:53: Ja,
00:02:53: stimmt.
00:02:54: Genau!
00:02:54: Aber was ist denn wenn es für meine Branche schlichtweg gar keinen Tarifvertrag gibt?
00:02:59: dann kann ich doch einfach die Mindestausbildungsvergütung zahlen oder...
00:03:03: Nein nein dieser Irrtum hält sich zwar hartnäckig liegt auch am Gesetzgeber Denn das Gesetz ist auch für Experten naja erst nach mehrmaligen Lesen so richtig verständlich.
00:03:13: Ja
00:03:13: verstehe
00:03:14: Es sagt zwar ganz klar weniger als diese Mindestvergüitung geht absolut nie Nicht.
00:03:20: gewollt ist aber, dass man sie deshalb bei einer ganz normalen Ausbildung im Betrieb einfach so anwenden darf.
00:03:26: Die Mindestausbildungsvergütung ist – wie ihr Name schon sagt – quasi nur die wirklich allerletzte Auffanglinie.
00:03:33: Die greift deswegen vor allem dann wenn eine Ausbildung außerbetrieblich abläuft und staatlich gefördert wird.
00:03:39: Ja was gilt denn jetzt für unseren Betrieb der keine Tarifbindung oder keinen eigenen Branchen-Tarifvertrag?
00:03:46: Dann muss man schauen, wie hoch die durchschnittliche Vergütung für den jeweiligen Ausbildungsberuf ist.
00:03:52: Und wie macht man das ganz konkret?
00:03:54: Das Bundesinstitut für Berufsbildung – das BIP – gibt jedes Jahr eine amtliche Übersicht der Durchschnittsvergütungen heraus.
00:04:01: Der Betrieb muss dann mindestens achtzig Prozent von dieser Durchschnitzvergüitung zahlen!
00:04:05: Die Link zur BIP-Liste gibt's in den Shownotes.
00:04:09: Und wenn ich als Chef jetzt sage, ja aber mein Azubi ist mit der Mindestausbildungsvergütung völlig einverstanden.
00:04:16: Keine Chance!
00:04:17: Ein Azubikan kann reinrechtlich gar nicht wirksam auf diese angemessene Vergütung verzichten und die IHK darf den Vertrag dann schlichtweg nicht eintragen.
00:04:26: Wenn sie es trotzdem tut?
00:04:27: Dann ist der Betrieb
00:04:28: trotzdem nicht aus dem Schneider.
00:04:30: Der Azubikan dann sogar nach der Ausbildung noch Geld nachfordern Und zwar nicht nur bis zu dieser Achtzig-Prozent-Grenze, sondern dann geht es um die Differenz zur vollen Tarifvergütung plus Zinsen und Gerichts- und Anwaltskosten.
00:04:45: Und das wird dann richtig teuer.
00:04:47: Uff!
00:04:48: Okay... Folgende drei Dinge sollten heute hängen bleiben.
00:04:52: Erstens Die Ausbildungsvergüitung richtet sich nach der Branche des Betriebes – NICHT nach dem Ausbildungenberuf.
00:05:00: Zweitens, Tarifverträge sind auch ohne Tarifbindung der Maßstab.
00:05:04: Man muss dann mindestens achtzig Prozent davon zahlen und bei fehlendem Tarif-Vertrag zählt die BIP Durchnitzvergütung als Maßstabe.
00:05:12: Und drittens eine unangemessene Vergütung führt dazu dass die Eintragung des Vertrages von der IHK abgelehnt werden muss oder es kommt später zu teuren Nachzahlungsansprüchen des Auszubildenden.
00:05:26: So sieht's aus!
00:05:27: Unser Tipp Prüfen Sie unbedingt vor Abschluss des Vertrages, welcher Tarifmaßstab für Ihre Branche gilt.
00:05:34: Und wenn sie sich unsicher sind, beziehen Sie frühzeitig die IHK mit ein – das spart Verzögerungen, Nachzahlungen und jede Menge Ärger!
00:05:44: In zweiten Teil klären wir noch schnell eine Hörerfrage.
00:05:47: Wann muss die Ausbildungsvergütung spätestens auf dem Konto sein?
00:05:51: Darüber habe ich vor der Sendung mit unserem Experten Lennard gesprochen.
00:05:58: Die Zahlungsfrist für die Ausbildungsvergütung ist gesetzlich klar geregelt.
00:06:02: Die Vergütung sind spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
00:06:07: Wichtig ist, gezahlt heißt nicht dass das Geld unterwegs ist.
00:06:11: Gezahlt heißt, das Geld ist da also auf dem Konto des Azubis.
00:06:15: Heißt konkret?
00:06:17: Die Vergüttung für Juli muss der Azubi dann am letzten Arbeitstag im Juli auch auf dem konto haben.
00:06:22: Also nicht erst Anfang August.
00:06:24: Genau!
00:06:25: Das ist wie bei einem Paket Wenn es am Stichtag beim Empfänger sein muss, reicht das nicht.
00:06:30: Es am Stichtag erst loszuschicken!
00:06:32: Lass uns das an einem Fall durchspielen Der Juli endet in einem Sonntag Dann ist Freitag der letzte Arbeitstag im Juli.
00:06:39: Wann muss ich spätestens überweisen?
00:06:42: Also Spätestens am Arbeitstag davor also am Donnerstag Am besten vor vierzehn Uhr Denn Standardüberweisungen werden meisterst am nächsten Bankarbeitstag.
00:06:52: gut geschrieben Freitag überwiesen heißt daher ersten Montag auf dem Konto und damit zu spät.
00:07:02: Überweise ich erst freitag Nachmittag kann es sogar bis Dienstag dauern.
00:07:07: Ich fasse zusammen, erstens die Frist ist gesetzlich geregelt also nicht im Belieben des Betriebes.
00:07:13: Zweitens das Geld muss spätestens am letzten Arbeitstag auf dem konto sein.
00:07:18: Drittens Überweisung spätestens am vorletzten Arbeitstag möglichst vor vierzehn Uhr.
00:07:24: Lennart, dein Abschluss-Tipp für Ausbildungsbetriebe?
00:07:27: Legen Sie einen festen Überweisungstermin fest.
00:07:30: Idealerweise zwei Bankarbeitstage vor Monatsende.
00:07:34: Dann kommt die Ausbildungvergütung zuverlässig pünktlich an und sie vermeiden unnötige Beschwerden oder Ärger mit der IHK.
00:07:41: Danke, Lennat!
00:07:43: Das war's für heute – jetzt sind Sie dran.
00:07:46: Wenn Sie auch eine Hörerfrage oder ein Themenwunsch für eine der nächsten Folgen haben schreiben Sie uns gern.
00:07:52: Die Kontaktdaten finden Sie in den Show-Notes.
00:07:54: Bis in zwei Wochen und bleiben sie
00:08:18: ausbildungsfit!
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