Ausbildung in Teilzeit?
Shownotes
Kann eine Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden? Ja – und zwar ohne besonderen Ausnahmegrund. Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten, wie Teilzeit korrekt vereinbart wird und worauf Betriebe und Auszubildende in der Praxis achten sollten.
Darum geht's in dieser Folge:
- Wann eine Teilzeitausbildung möglich ist und warum beide Vertragsparteien zustimmen müssen.
- Welche Arbeitszeitmodelle zulässig sind und welche Mindestarbeitszeit eingehalten werden muss.
- Was für den Besuch der Berufsschule gilt.
- Weshalb sich die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert und wo die gesetzliche Höchstgrenze liegt.
- Wie sich eine reduzierte Arbeitszeit auf die Ausbildungsvergütung auswirken kann.
- Welche Chancen die Teilzeitausbildung für die Fachkräftegewinnung bietet und welche Herausforderungen Betriebe einplanen sollten.
- Warum eine Teilzeitausbildung mit weniger als 30 Wochenstunden in der Praxis häufig problematisch ist.
Wer's genau wissen will: Teilzeitausbildung: § 7a BBiG
Genannte Links & Ressourcen:
Ausbildungsberaterteam der IHK: ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de.
Wir freuen uns über Ihr Feedback an ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de.
Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf.
Konzept, Faktenprüfung und Endabnahme liegen bei der IHK. Künstliche Intelligenz dient uns als Werkzeug, um unsere Themen in Dialogform zu bringen und zu vertonen.
Transkript anzeigen
00:00:00: Ausbildung in Teilzeit, geht das?
00:00:02: Und was ist dabei zu beachten?
00:00:05: Darum geht es in dieser Folge.
00:00:21: Hallo und herzlich willkommen!
00:00:23: Ich bin Nina... ...und
00:00:24: ich Marco.
00:00:28: Fangen wir an mit folgendem Fall einer Hörerin
00:00:31: Ein Lehrstellenbewerber möchte direkt von Anfang an nur dreißig statt der üblichen vierzig Stunden pro Woche ausgebildet werden.
00:00:39: Er möchte als Familienvater noch nebenher Geld verdienen können.
00:00:42: Der Betrieb möchte den guten Bewerber halten und fragt sich, geht das?
00:00:47: Muss dafür nicht ein besonderer Ausnahmefall vorliegen?
00:00:50: Ja, es geht!
00:00:51: Ein besonderes Grund ist dafür seit einigen Jahren nicht mehr erforderlich.
00:00:55: Voraussetzung ist aber dass der Betrieb dem Wunsch nach Teilzeitausbildung zustimmt.
00:01:00: Einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Ausbildung in Teilzeit zu erzwingen gibt es für den Azubi nicht.
00:01:06: Kann die Ausbildung auch nach Beginn in eine Teilzeitausbildung umgewandelt werden?
00:01:11: Ja!
00:01:12: Auch laufende Ausbildungsverträge können jederzeit auf Teilzeit umgestellt werden.
00:01:17: Entscheidend ist – beide Seiten müssen zustimmen.
00:01:20: Kommt keine Einigung zustande, bleibt das bei der Vollzeitaussbildung?
00:01:24: Okay….
00:01:25: was muss man sonst bei der Teilzeiteausbildung
00:01:27: beachten?!
00:01:28: Gerade was die vertragliche Umsetzung im Betrieb angeht.
00:01:31: Der erste wichtige Schritt ist, wie ihr die Arbeitszeit überhaupt reduziert.
00:01:35: Das muss im Ausbildungsvertrag nämlich genau festgelegt werden.
00:01:40: Wie flexibel sind wir da?
00:01:42: Muss der Azubi dann jeden Tag kürzer arbeiten oder kann er auch einfach einen Tag pro Woche komplett frei machen?
00:01:49: Ihr habt ja tatsächlich beide Möglichkeiten müsst euch aber auf ein festes Modell einigen.
00:01:54: Und wie weit darf ich maximal verkürzen?
00:01:57: Die Ausbildungszeit darf wöchentlich maximal auf die Hälfte gekürzt werden.
00:02:01: Hast du mal ein Beispiel?
00:02:03: Na ja, ganz einfach!
00:02:04: Nimm eine normale Vollzeitausbildung von vierzig Stunden wöchenlich.
00:02:09: Die Teilzeitaussbildung muss dann also mindestens zwanzig Stunden wüchenlich dauern.
00:02:14: Kürzer geht da nicht.
00:02:16: Und was ist mit der Berufsschule?
00:02:18: Für die Berufssschule gibt es keine Teilzeit.
00:02:20: Der Azubi geht genauso lange zur Schule wie alle Vollzeitarzubis.
00:02:24: auch Die Stundenkürzung betrifft ausschließlich die Zeit im Betrieb.
00:02:28: Bei zwölf Stunden Berufsschule wöchentlich bleiben bei einer dreißigstunden Ausbildung also noch achtzehn Stunden in Betrieb
00:02:35: Verstehe, aber wenn der Azubi am Ende weniger Zeit in Betrieb verbringt lernt er dann nicht auch automatisch weniger oder fallen dann einfach bestimmte Inhalte weg, wenn man das auf dreizig Stunden kürzt?
00:02:47: Auf keinen Fall!
00:02:49: Es gibt keinen Inhalterabatt.
00:02:51: Jeder Azubi muss nun mal alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fähigkeiten und Kenntnisse erlernen, egal ob in Vollzeit oder in Teilzeit.
00:03:01: Okay aber wie kriege ich dann jetzt alles unter?
00:03:04: Die Zeit pro Woche ist ja nun einmal deutlich kürzer!
00:03:07: Die Lösung ist eigentlich ganz simpel.
00:03:09: Stell dir die Ausbildung vor wie eine Badewanne.
00:03:13: Das Ausbildungstziel ist das Füllen dieser Wanne.
00:03:15: wird der Hahn nicht voll aufgedreht läuft weniger Wasser ein Naja, dann dauert es natürlich auch einfach entsprechend länger bis sie voll ist.
00:03:24: So ist das auch mit der Teilzeitausbildung.
00:03:26: Wenn du täglich oder wöchentlich verkürzt und deswegen pro Woche weniger lernst brauchst du insgesamt da natürlich entsprechend länger.
00:03:34: Die fehlende Zeit muss also dann hinten an die Ausbildungszeit dran gehangen werden.
00:03:39: In unserem Fall der dreißigstunden-Ausbildung dauert die Ausbildung dann also vier Jahre statt der üblichen drei Richtig?
00:03:48: Ja genau
00:03:49: Okay, die Praxiszeit wird also gestreckt weil alle Inhalte vermittelt werden müssen.
00:03:55: Gibt es da eine zeitliche Grenze oder kann jemand theoretisch zehn Jahre lang Ausbildung machen?
00:04:01: Nein nein!
00:04:02: Bei anderthalb mal der normalen Ausbildungsdauer ist absolut Schluss.
00:04:06: Eine dreijährige Ausbildung zum Beispiel darf in Teilzeit also höchstens vier Jahre und sechs Monate dauern.
00:04:13: Kommen
00:04:13: wir zur wichtigsten Frage für viele Anzubis Wird meine Vergütung gekürzt?
00:04:18: Ja, das muss aber im Ausbildungsvertrag geregelt werden.
00:04:21: Der Betrieb kann das also nicht einseitig bestimmen!
00:04:24: Die Kürzung darf außerdem nur im gleichen Verhältnis gekürzt werden wie die Arbeitszeit.
00:04:29: Heißt konkret
00:04:30: was?!
00:04:31: Ganz einfach – wenn du twenty-fünf Prozent weniger arbeitest, darf das Gehalt maximal ebenfalls um fünfundzwanzig Prozent sinken.
00:04:39: Was ist mit der Probezeit?
00:04:40: Wird die auch gestreckt?
00:04:42: Nein, die kann wie immer maximal vier Monate dauern...
00:04:45: Okay, dann fassen wir das Gehörte nochmal zusammen.
00:05:05: Zweitens Keine Ausbildung.
00:05:07: leid Die Berufsschule bleibt in Vollzeit.
00:05:10: Der Betrieb muss alle Inhalte vermitteln.
00:05:13: Deswegen wird die gekürzte Zeit einfach an die Ausbildungsdauer dran gehängt, bis maximal zum anderthalbfachen der normalen Ausbildungstauern.
00:05:22: Drei – Die Ausbildungvergütung darf höchstens um so viel gekürzt werden wie die wöchentliche Ausbildungenzeit.
00:05:31: Eine Frage bleibt noch.
00:05:33: Lohnt sich Teilzeitausbildung überhaupt für Betriebe?
00:05:36: Für das Teilzeitmodell spricht doch vor allem dass man neue Bewerbergruppen anspricht oder?
00:05:42: Ja absolut!
00:05:43: Du öffnest die Türen für Menschen mit Kindern, Pflegeverantwortung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen.
00:05:49: Oder zum Beispiel solche, die nebenher noch Geld verdienen müssen.
00:05:53: Das sind alles meist hochmotivierte und gut organisierte Leute – die aber zumindest momentan keine Vollzeitausbildung absolvieren könnten!
00:06:02: Wer diesen Menschen eine Chance gibt, bindet langfristig enorm loyale und starke Fachkräfte an seinen Betrieb
00:06:09: Und als Betrieb positioniert man sich gleichzeitig als familienfreundlich, inklusiv und modern.
00:06:15: Das ist ein echter Imagegewinn für das Employer-Branding.
00:06:19: Richtig!
00:06:19: Aber es gibt auch ein paar Nachteile.
00:06:21: Der Azubi ist seltener im Betrieb bekommt also weniger mit.
00:06:25: außerdem rennt die Vollzeitberufsschule der betrieblichen Teilzeitausbildung quasi davon.
00:06:31: Die schulischen Lerninhalte passen damit oft noch nicht zum Ausbildungsstand in Betrieb
00:06:36: Heißt?
00:06:37: Eine Teilzeitausbildung unter dreißig Stunden pro Woche macht dann in der Regel wenig Sinn, oder?
00:06:43: Völlig richtig.
00:06:44: Das ist in der Regeln nicht zu empfehlen!
00:06:46: Wenn du unter diese Dreißigstundenmarke gehst bleibt abzüglich der Schulzeit für den Betrieb fast nichts mehr übrig.
00:06:53: Der Azubi ist dann kaum im Betrieb und kann die praktischen Abläufe überhaupt nicht richtig verinnerlichen.
00:06:59: Zusammenfassend heißt das eine Teilzeiteausbildung ist ein starkes Instrument Und eine absolut bedenkenswerte Option, um dem Nachwuchsmangel zu begegnen.
00:07:09: Aber eben nicht ohne Haken und organisatorischen Mehraufwand!
00:07:13: Wenn Sie wissen wollen wie sie eine Teilzeitausbildung in Ihrem Betrieb umsetzen können fragen Sie gerne unser Ausbildungsberater-Team.
00:07:20: Das war's für heute.
00:07:21: Jetzt sind Sie dran.
00:07:23: Wenn Sie auch eine höherer Frage oder einen Themenwunsch für eine der nächsten Folgen haben schreiben Sie uns gern.
00:07:28: Alle
00:07:28: Kontaktdaten finden Sie in den Shownotes.
00:07:31: Bis in zwei Wochen Bleiben Sie Ausbildungsfit.
00:07:35: Kleiner Hinweis noch, unsere Dialoge und Stimmen sind zu einhundert Prozent KI – die Inhalte aber natürlich von der IHK
00:07:55: gecheckt!
Neuer Kommentar