Ausbildung richtig verlängern
Shownotes
Eine längere Krankheit, große Lücken im Ausbildungsstoff oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung: Wann darf beziehungsweise muss eine Ausbildung verlängert werden? Die Folge zeigt, warum es entscheidend ist, zwei völlig unterschiedliche Fälle auseinanderzuhalten.
Darum geht’s in dieser Folge:
· Warum Betrieb und Azubi eine Verlängerung vor der Prüfung nicht einfach selbst vereinbaren können. · Wann die IHK eine Verlängerung bewilligt. · Weshalb Prüfungsangst kein Verlängerungsgrund ist. · Warum auch selbstverschuldete Ausbildungslücken eine Verlängerung nicht ausschließen. · Warum der Betrieb nach einer nicht bestandenen Abschlussprüfung die Verlängerung nicht ablehnen kann.
So steht's im Gesetz::
- Verlängerung während der Ausbildung: § 8 Abs. 2 BBiG
- Verlängerung nach nicht bestandener Prüfung: § 21 Abs. 3 BBiG
Zum Nachlesen: Verlängerung
Wir freuen uns über Ihr Feedback an ausbilder-update@ihk.duesseldorf.de.
Das „IHK Prüfer-Update“ ist ein Podcastangebot der IHK Düsseldorf.
Konzept, Faktenprüfung und Endabnahme liegen bei der IHK. Künstliche Intelligenz dient uns als Werkzeug, um unsere Themen in Dialogform zu bringen und zu vertonen.
Transkript anzeigen
00:00:00: Können Chef und Azubi die Ausbildung einfach um ein paar Monate verlängern?
00:00:06: Und
00:00:07: was passiert, wenn der Azubis Selbstschuld an seinen Lücken ist?
00:00:10: Darüber sprechen wir heute.
00:00:26: Hallo und herzlich willkommen!
00:00:27: Mein Name ist Nina...
00:00:29: ...und ich bin Marco.
00:00:30: Ein Hörer hat uns gebeten, mach doch mal was zur Verlängerung der Ausbildung.
00:00:34: Machen wir natürlich!
00:01:00: hinten und vorne nicht reicht.
00:01:02: Schauen wir uns dazu direkt ein typisches Praxisbeispiel an!
00:01:06: Ein Azubi ist im dritten Lehrjahr nach einem Unfall acht Monate ausgefallen, jetzt fehlen ihm natürlich elementare Fertigkeiten in Betrieb – auch beim Berufsschulstoff gibt es jede Menge Lücken.
00:01:18: Bis zur Prüfung kann der Azubis das nicht nachholen….
00:01:21: die Idee im Betrieb?
00:01:22: Komm, wir verlängern einfach den Vertrag ….
00:01:25: klingt doch vernünftig
00:01:27: Ja, geht rechtlich aber nicht.
00:01:29: Weil Betrieb und Azubi das schlichtweg nicht selbst vereinbaren dürfen – so ein Vertrag wäre rechtlich komplett unwirksam!
00:01:36: Eine offizielle Verlängerung kann ausschließlich die IHK auf Antrag bewilligen.
00:01:41: Aber warum stellt sich das Recht da quer wenn sich beide doch komplett einig sind?
00:01:46: Weil
00:01:46: im Ausbildungsrecht eben andere Spielregeln gelten als bei normalen Jobs.
00:01:51: Die Ausbildungsdauer ist per Ausbildungordnungen staatlich festgelegt, damit Abschlüsse bundesweit vergleichbar bleiben.
00:01:58: Vor allem soll es verhindern das Betriebe die Lehrzeit künstlich strecken nur um jemanden länger als günstiger Arbeitskraft im Haus zu halten.
00:02:06: Es schützt schlicht den Azubi weil der Betrieb am längeren Hebel sitzt Ja
00:02:10: aber hier ist doch der Azubis damit einverstanden
00:02:13: Spielt keine Rolle.
00:02:14: er darf diesen Schutz gar nicht abwählen.
00:02:16: Denn seien wir ehrlich Ob so ein Jahr am Ende wirklich freiwillig war oder man sich dem Chef nicht widersetzen wollte, lässt sich von außen nie beweisen.
00:02:25: Gut!
00:02:26: Ich brauche also zwingend die IHK mit im Boot?
00:02:29: Wie läuft das Verfahren ab?
00:02:31: Ganz wichtig – den Antrag muss der Azubi stellen.
00:02:34: Der Betrieb kann das Verfaren nicht im Alleingang anschließen….
00:02:37: Und
00:02:37: der Betrieb schaut dann tatenlos von der Seitenlinie zu?
00:02:40: Überhaupt nicht ….
00:02:42: Die IHk muss den Betrieb vor ihrer Entscheidung anhören... Ihr schildert den aktuellen Ausbildungsstand, listet die offenen Lücken auf und erklärt warum extra Zeit nötig ist.
00:02:52: Das letzte Wort hat aber die IHK.
00:02:55: Und wenn der Betrieb die Verlängerung gar nicht will?
00:02:58: Dann kann die Ihk dem Azubi trotzdem grünes Licht geben.
00:03:01: Vorausgesetzt es liegt ein echter Verlängerungsgrund vor.
00:03:05: Wann liegt so ein Grund denn vor?
00:03:06: Nur dann wenn die Verlängerung wirklich zwingend notwendig ist damit er das eigentliche Ausbildungstil noch packt.
00:03:13: Es geht rein um den tatsächlichen Nachholbedarf.
00:03:16: Wenn offensichtlich ist, dass auch die Extrazeit nichts mehr bringt – weil man im Grunde die komplette Ausbildung von Null wiederholen müsste – dann winkt die IHK ab!
00:03:25: In unserem Beispiel war der Azubi acht Monate krank.
00:03:29: Heißt das automatisch acht Monate Verlängerung?
00:03:32: Eben
00:03:32: nicht.
00:03:33: Entscheidend ist nie wie lange jemand gefehlt hat sondern was ihm an Stoff fehlt.
00:03:38: Verstanden….
00:03:39: Die IHk schaut also ganz nüchtern drauf welche wesentlichen Inhalte fehlen und wie viel Zeit kostet das Aufholen.
00:03:47: Heißt umgekehrt, wenn der Betrieb alle Inhalten vermittelt hat, der Azubi aber schlicht Bammel vor der Prüfung hat und gern mehr Vorbereitungszeit will ... Dann
00:03:56: ist das absolut kein Verlängerungsgrund!
00:03:58: Prüfungsangst zählt nicht.
00:04:01: Okay, bei unserem Unfall-Azubi fehlen ja definitiv handfeste Inhalter.
00:04:06: Genau
00:04:06: hier wird die IHK mitziehen.
00:04:08: Als Faustrige gilt, die Verlängerung wird immer bis zum nächsten Prüfungstermin gewährt.
00:04:13: Im Regelfall sind das sechs Monate.
00:04:16: Zeichnet sich jetzt schon ab dass das Ausnahmsweise nicht reicht?
00:04:19: geht es bis zum übernächsten Termin also um ein ganzes Jahr?
00:04:23: Jetzt war der Unfall unverschuldet.
00:04:25: Was ist denn wenn der Azubi seine Lücken selbst verbockt hat?
00:04:28: Weil er die Berufsschule geschwänzt hat oder faul war?
00:04:31: Dann gibt's doch keine Verlängerungen.
00:04:32: Doch eigenes
00:04:33: Fehlverhalten schließt eine Verlangerung nicht automatisch aus.
00:04:37: Es geht dem Gesetzgeber nämlich nicht um Schuld, sondern rein um die Frage, fehlt wesentlicher Ausbildungsstoff und kann der Abschluss ohne Verlängerung nicht geschafft werden?
00:04:46: Nur wenn der Azubi weiterhin komplett dicht macht, lehnt die IHK ab.
00:04:50: Na toll!
00:04:51: Dann kann er Azubia monatelang machen was er will... ...und wird am Ende dafür auch noch mit einer Verlengerung
00:04:56: belohnen?!
00:04:57: Ganz so ist es nicht.
00:04:58: Du bist als Betrieb ja nicht wehrlos.
00:05:00: Dafür gibt's schließlich Abmahnungen und im Zweifel die Kündigung.
00:05:04: Aber wenn du das Monatelang einfach durchwinkst, ist Jammern hinterher zwecklos.
00:05:09: Beim IHK-Antrag zählt die Schuldfrage schlicht nicht mehr.
00:05:12: Okay – hart aber gut zu wissen!
00:05:15: Und bis wann muss der Antrag bei der Kammer auf dem Tisch liegen?
00:05:18: Unbedingt
00:05:19: noch vor dem regulären Ausbildungsende.
00:05:21: Sobald das vertragliche Datum verstrichen ist, ist der Zug abgefahren.
00:05:25: Ein wichtiges Thema noch….
00:05:27: wie sieht's mit dem Geld
00:05:28: aus?!
00:05:29: Welche Vergütung bekommt der Azubi während der Extramonate?
00:05:32: Ganz simpel, sie erhöht sich nicht.
00:05:35: Der Azubi bleibt auf dem Satz des letzten Ausbildungsjahres stehen.
00:06:01: Bloße Unsicherheit oder Lampenfieber reichen nicht aus.
00:06:04: Und drittens, lücken frühzeitig festhalten das Gespräch mit dem Azubi suchen und für die bewilligte Zeit einen konkreten Nachholplan aufstellen!
00:06:14: Unser Praxistipp für Ihren Alltag.
00:06:17: Nehmen Sie sich bei langen Ausfällen direkt als Berichtseft und die Fehlzeiten vor.
00:06:21: Gleichen Sie ab, welche Inhalte offen sind und ermutigen sie Ihren Azubi frühzeitig zum IHK-Antrag.
00:06:28: Steht die Verlängerung?
00:06:29: Machen Sie daraus direkt einen verbindlichen Lernplan damit die Zusatzzeit auch wirklich zum Abschluss
00:06:35: führt.".
00:06:38: Damit ist der Fall vor der Prüfung geklärt.
00:06:40: aber was passiert eigentlich beim zweiten Szenario?
00:06:43: Der Azubit tritt an und vergeigt die Abschlussprüfungen!
00:06:48: Der Ausbildungsvertrag endet doch meistens kurz nach der Prüfung.
00:06:51: Heißt das dann durchgefallen, Vertrag vorbei und tschüss?
00:06:56: Oder gibt's auch hier eine Verlängerungsmöglichkeit.
00:06:59: Nicht zwingend!
00:07:00: Wenn der Azubi gar nichts tut, läuft der Vertrag tatsächlich einfach aus.
00:07:05: Aber er kann auch eine Verlongerung verlassen...
00:07:07: Also wieder der gleiche Weg – Antrag an die Kammer Betrieb anhören IHK entscheidet
00:07:12: Eben nicht.
00:07:14: Und das ist der riesige Unterschied.
00:07:16: Hier entscheidet keine IHk über einen Antrag.
00:07:19: Wenn der Azubi nach der verpatzten Prüfung die Verlängerung verlangt, verlängert sich das Verhältnis automatisch.
00:07:25: Völlig ohne zu tun von Betrieb oder IHK.
00:07:27: Moment mal!
00:07:29: Muss der Betrieb da gar nicht zustimmen?
00:07:30: Nein, überhaupt nicht.
00:07:32: Der Betrieb hat schlicht kein Veto-Recht!
00:07:34: Sobald der Azubi das Rechtzeitig vor dem Vertragsende verlangt ist die Verlängerung bindend.
00:07:39: Ihr müsst es nur noch schriftlich an die IHK melden damit er zur nächsten Prüfung eingeladen werden kann Selbst
00:07:45: wenn der Azobi wegen eines Täuschungsversuchs durchgefallen ist oder wegen Krankheit gefehlt hat.
00:07:50: Da kann man als Chef doch sagen Per mal selbst schuld mit dir verlängern wir nicht
00:07:55: Denken.
00:07:56: viele zieht aber rechtlich nicht.
00:07:58: Der Grund fürs Scheitern ist dem Gesetz völlig egal, ob Blackout, Krankheit oder Täuschung.
00:08:03: Prüfung nicht bestanden heißt der Anspruch steht Aber warum?
00:08:07: Der Azubi soll im zweiten Anlauf den Abschluss noch packen und die Chancen hierfür sind im vertrauten Betrieb nun mal am höchsten.
00:08:15: Die Verlängerung läuft dann bis zur nächsten Wiederholungsprüfung also meistens ein halbes Jahr Und
00:08:20: wenn er da wieder durchfällt
00:08:22: Dann kann er das ganze noch ein zweites Mal verlangen.
00:08:24: aber Nach maximal einem Jahr Verlängerung ist dann endgültig Schluss.
00:08:29: Und wie sieht's mit der Vergütung aus?
00:08:31: Gibt es für die Ehrenrunde etwa noch einen Aufschlag, weil man quasi im vierten Lehrjahr isst?
00:08:37: Schöne Vorstellung für den Azubi!
00:08:39: Aber nein – genau wie beim ersten Fall erhöht sich die Ausbildungsvergütung nicht.
00:08:44: Der Betrieb zahlt also exakt denselben Betrag weiter als bisher.
00:08:47: Keinen Cent mehr...
00:08:49: Was wir diesen zweiten Fall nochmal kurz zusammen….
00:08:52: Erstens Fällt der Azubi durch, kann er die Verlängerung einfordern und zwar zwingend vor dem vertraglichen Ausbildungsende.
00:09:00: Zweitens
00:09:01: Der Betrieb kann das nicht ablehnen.
00:09:03: Das Verhältnis verlängert sich automatisch bis zur nächsten Wiederholungsprüfung maximal für ein ganzes Jahr.
00:09:09: Und drittens
00:09:10: Nicht den Kopf in den Sand stecken Prüfungsarbeit bei der IHK einsehen Die Schwachstellen analysieren und gezielt trainieren Damit der zweite Anlauf auch wirklich sitzt.
00:09:20: Unser Tipp zum Schluss Lassen Sie den durchgefallenen Azubi jetzt nicht links liegen.
00:09:25: Kümmern sie sich so intensiv um ihn wie noch nie zuvor, damit der nächste Anlauf sitzt und sie sich beide eine zweite Verlängerung
00:09:32: ersparen.".
00:09:33: Das war's für heute!
00:09:35: Jetzt sind Sie dran!
00:09:37: Wenn Sie auch eine höherer Frage oder einen Themenwunsch für eine der nächsten Folgen haben schreiben Sie uns gerne.
00:09:43: Alle Kontaktdaten und weitere Infos zum Thema Verlengerung der Ausbildung finden Sie in den Shownotes bis in zwei Wochen.
00:09:51: Bleiben Sie
00:10:05: Ausbildungsfit!
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